Wir übernehmen insbesondere die Erstellung nachfolgender betrieblicher und privater Steuererklärungen:
– Betriebliche Steuererklärungen wie bspw. Körperschaftssteuer,
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gesonderte-und einheitliche Feststellungen
sowie Kapitalertragsteueranmeldungen
– Private Steuererklärungen insbesondere die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Vermieter, Rentner und Kapitalanleger
– Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
Wir überprüfen die Bescheide auf Richtigkeit und vertreten Sie bei
unberechtigten Abweichungen oder im Falle unterschiedlicher
Rechtsauffassungen im Rahmen des außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahrens (sog. Einspruch) vor den Finanzbehörden. Im
Falle eines erfolglosen Einspruchsverfahrens sind wir außerdem befähigt Sie im Rahmen eines Klageverfahrens
vor den Finanzgerichten oder vor dem Bundesfinanzhof zu vertreten. Die
Bestreitung des Klageverfahrens muss unter Abwägung der
Erfolgsaussichten sowie der Kosten wohlüberlegt sein.